Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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17.08.2023
Sonstiges
18.10.2022
Entscheidungen im Verfahren
15.08.2022
Entscheidungen im Verfahren
08.06.2022
Entscheidungen im Verfahren
25.04.2022
Entscheidungen im Verfahren
09.11.2021
Eröffnungen
03.11.2021 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
06.10.2021
Sicherungsmaßnahmen
11.03.2020 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
06.02.2019 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 10.03.2017 bis zum 31.12.2017
02.05.2017
Neueintragungen